Musik in der Evangelisierung: Gemeinschaft durch Musik
1. Einleitung
Mehrere Jahre lang traf sich jeden Montagabend für eine Stunde eine Gruppe von ca. 40 Personen zu einem ökumenischen Lobpreis im Pfarrsaal meiner ehemaligen Pfarrei. Menschen aus unterschiedlichen Konfessionen und Denominationen nahmen daran teil: KatholikInnen, evangelische ChristInnen und Mitglieder unterschiedlicher Freikirchen. Wir sangen, begleitet vom jeweiligen Lobpreisteam, und hielten eine Zeit der Stille zur Anbetung Gottes; manchmal gab es einen geistlichen Impuls – je nachdem, wer die geistliche Leitung am jeweiligen Abend innehatte. Durch den Lobpreis waren wir alle verbunden, es entstanden mit der Zeit Freundschaften zwischen Menschen, die sonst durch ihre unterschiedlichen Konfessionen u. U. nie miteinander zu tun gehabt hätten, und im Vollzug des gemeinsamen Singens konnten wir unseren Glauben leben und vertiefen.
Der gerade genannte ökumenische Lobpreis ist ein Beispiel, wie Musik Gemeinschaft entstehen lassen kann. Von Aspekten ausgehend, die ihn betreffen, sich aber bei näherer Betrachtung prinzipiell bei vielen anderen kirchlichen Gruppierungen, Veranstaltungen und Projekten finden, bei denen Musik eine Rolle spielt, möchte ich im Folgenden Überlegungen zum evangelisatorisch-gemeinschaftsbildenden Potenzial der Musik anstellen. Diese Aspekte sind: die Menschen und ihre Gemeinschaft sowie die Planung für das Zustandekommen solcher Gemeinschaft unter Berücksichtigung der Musik und die benötigten Ressourcen.
In diesem Sinne sollen nun zuerst allgemeine Betrachtungen zur Gemeinschaft durch Musik als mehr theoretische Grundlegung stattfinden, bevor dann konkrete Schritte zur Gemeinschaftsbildung mit Hilfe von Musik vor Ort und auf Bistumsebene in den Blick genommen werden inklusive der jeweils dazu benötigten Ressourcen. Ein Fazit schließt die Überlegungen ab.
2. Gemeinschaft durch Musik
Wie beim Beispiel des ökumenischen Lobpreises festgehalten, besitzt Musik eine gemeinschaftsstiftende Funktion und damit ein diesbezügliches Potenzial: Musik vermag Menschen unterschiedlichen Alters, unterschiedlicher religiöser, kirchlicher und nationaler Herkunft, Bildung und Gesellschaftsschichten miteinander zu verbinden und somit in gewisser Weise zu einer Katholizität i. S. des ursprünglichen Wortsinns von allumfassend mit beizutragen.
Abgesehen davon kann mit Blick darauf, dass es im kirchlichen Kontext nie allein um die Gemeinschaft von Menschen untereinander geht, sondern letztlich vor allem um die Gemeinschaft von Menschen mit Gott, Musik ein geeignetes Vehikel sein, um Menschen den Transzendenzbezug und die Kommunikation mit Gott – und damit letztlich die Gemeinschaft mit ihm – zu ermöglichen.
Der Gemeinschaft zwischen den Menschen wie ebenso der Gemeinschaft der Menschen mit Gott kann zum einen generell in ihrem Gemeinschaftsaspekt ein intrinsischer Wert zugeschrieben werden. Zum anderen vermag sie als Gemeinschaft gesehen zu werden, in der durch Musik sowohl eine Verbindung von Menschen in unterschiedlichen Glaubensstadien – also von z. B. AtheistInnen über kirchenferne Getaufte bis hin zu glaubensstarken ChristInnen (zur Unterteilung vgl. Evangelii gaudium 14) – hervorgerufen als auch der christliche Glaube in der Gemeinschaft durch das gemeinsame musikalische Agieren (wozu ebenso Zuhören gehört) miteinander vertieft und gefestigt werden kann. Dies gilt ebenso in Bezug auf den Aspekt der Gemeinschaftserfahrung von Menschen mit Gott. Musik besitzt also hier sowohl ein prä-evangelisatorisches (zur Prä-Evangelisierung vgl. Evangelii nuntiandi 51) als auch ein evangelisatorisches Potenzial.
Die angesprochene gemeinschaftsstiftende Wirkung kann durch verschiedenartige Sachverhalte hervorgerufen werden, die bei einer Einbindung von Musik in der Pfarreiarbeit, in der Kategorialseelsorge, bei Dekanats- und Diözesanveranstaltungen sowohl mit Blick auf das Erreichen von Ungetauften und Kirchenfernen als auch für die Arbeit mit eng der Kirche Verbundenen berücksichtigt werden können (vgl. Schäfer/Sedlmeier 2018, 251–253). Es seien im Folgenden dazu Beispiele genannt:
- Die gemeinschaftsstiftende Wirkung kann durch einen gemeinsamen bevorzugten musikalischen Stil hervorgerufen werden (wie beim o. g. Lobpreis, aber ebenso z. B. möglich bei Gottesdiensten oder pfarreilichen Veranstaltungen mit speziellem musikalischem Repertoire).
- Musik vermag durch ein gemeinsames Ziel, das sich mit der Musik verbindet, wie es bspw. bei Projektchören oder -bands der Fall ist, Gemeinschaft zu stiften.
- Gemeinsam durch die Musik oder im Zusammenhang mit der Einbindung von Musik in einer pfarreilichen Veranstaltung oder in mehreren solchen Aktionen erlebte Gefühle sowie gemeinsam verbrachte Zeit, bei der Musik eine Rolle spielt, können weiterhin Gemeinschaft zwischen den Beteiligten schaffen und vertiefen helfen. Gerade mit Blick auf die Initiierung von Gemeinschaft zwischen eher Kirchennahen und Kirchenfernen sowie Ungetauften kann Musik eine starke Brückenfunktion wahrnehmen, die sowohl im gemeinsamen Musizieren/Singen zur Wirkung kommen kann als auch Zuhörer und musikalische Akteure miteinander zu verbinden vermag sowie im Anschluss daran eine gemeinsame Gesprächsbasis herstellen kann, über die dann ggf. Verkündigung in verschiedenster Form geschehen kann.
- Gemeinschaft vermag durch das Zusammenfinden von Menschen beim Auftritt von gemeinsam bevorzugten musikalische Akteuren entstehen (z. B. bei einem Kirchenkonzert, dem Auftritt einer Band in einem Gottesdienst, einem musikalischen Flashmob mit Sammlung für einen besonderen Zweck usw.).
Aufgrund der Erfahrungen beim o. g. ökumenischen Lobpreis soll dieser Aspekt noch etwas näher betrachtet werden: Wird von Menschen in einem Ensemble, einer Band, einem Chor o. Ä., ja sogar in einer neu gegründeten oder sich spontan zusammenfindenden Gesangs-/Musikgruppe gemeinsam Musik gemacht, dann schweißt das diese zusammen. Ausdrücklich sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass in dieser musizierenden Gemeinschaft Menschen in unterschiedlichen Glaubensstadien – also von den o. g. AtheistInnen über kirchenferne Getaufte bis hin zu glaubensstarken ChristInnen – miteinander agieren können, Gemeinschaft also durch gemeinsame musikalische Partizipation entstehen und gefestigt werden kann. Außerdem ist eine Verbindung der „Zuhörer“ mit den „Akteuren“ möglich – v. a. wenn die Erstgenannten über Gesang, Orff-Instrumente, Body-Percussion usw. mitmusizieren können. So wird die tätige Teilnahme beim Musizieren zu einem Potenzial für die Gemeinschaftsbildung unter den Anwesenden.
Hiermit enden die Ausführungen zum Aspekt der Gemeinschaft durch Musik. Im Anschluss sollen die Schritte zur Gemeinschaftsbildung mithilfe von Musik vor Ort inklusive der dazu benötigten Ressourcen betrachtet werden, bevor dann diese Aspekte auf Bistumsebene in den Blick genommen werden.
3. Schritte vor Ort zur Gemeinschaftsbildung mithilfe von Musik
Der oben angeführte ökumenische Lobpreis war ein neues Projekt in der Pfarrei, durch welches Gemeinschaft entstand. Es existieren aber ebenso in Pfarreien und Pfarreiverbünden u. U. schon länger aktive Gruppen usw., in denen Musik eine Rolle spielt und in denen diese zur Gemeinschaftsbildung beiträgt. Hinsichtlich beider Gesichtspunkte sollen nun Überlegungen angestellt werden:
a) Neuentwicklung eines musikalischen Angebots zur Gemeinschaftsbildung
Bei der Entwicklung des Angebots des ökumenischen Lobpreises stand als Erstes das Gebet an, um das Vorhaben auf ein gutes geistliches Fundament zu stellen und nötige Schritte auch geistlich unterscheiden zu können. Als die Entscheidung für die praktische Umsetzung dann gefällt war, half die sog. Ecclesiopreneurship Canvas (vgl. Sobetzko 2017) für die konkreten Planungen. Diese Canvas kann auch für andere Vorhaben verwendet werden. Sie nimmt unterschiedliche Aspekte in den Blick wie bspw. die auf ihr als Nutzergruppen bezeichneten Zielgruppe(n), benötigte finanzielle, räumliche, zeitliche und menschliche Ressourcen sowie Partnerschaften und Werbemaßnahmen.
Im Zuge der Überlegungen für Schritte vor Ort anhand der Ecclesiopreneurship Canvas kann ferner festgelegt werden, ob im zu planenden Vorhaben Musik eine zentrale Rolle spielt oder nur eine Rolle neben anderen Teilen (wie bspw. Bibeltexte, geistliche Impulse o. Ä.). Auch der Aspekt, über welche(n) o. g. Gesichtspunkt(e) Musik zu helfen vermag, Gemeinschaft herzustellen, kann in die Planungsüberlegungen einfließen.
Weiterhin ist die Frage, wer mögliche Partner sein können, mit Blick auf die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, Vereinen, Aktionen und Einzelpersonen vor Ort und damit letztlich mit MultiplikatorInnen wichtig. Denn umso mehr verschiedene Menschen auch in eine (teilweise) musikalische kirchliche Veranstaltung, Gruppierung oder Projekt eingebunden sind, umso höher ist die Chance, dass eine größere Gemeinschaft dabei entstehen kann.
Ebenso von Interesse ist es, ob es sich beim zu planenden Vorhaben um eine einmalige Angelegenheit handelt, um etwas Sporadisches oder etwas, das in einem gewissen zeitlichen Rhythmus stattfinden soll. Die Chance der Gemeinschaftsbildung und -vertiefung sowie die Schaffung des Kontaktes zum christlichen Glauben und der Vertiefung desselben sind jedenfalls vom logischen Standpunkt her gesehen proportional zur Regelmäßigkeit. Hiermit verbunden ist die Frage, was mit dem Vorhaben überhaupt erreicht werden soll. Vom hier behandelten Aspekt der Gemeinschaftsbildung durch Musik her gesehen stellt sich diese Frage dann in folgender Weise: Soll das (teilweise) musikalische Vorhaben nur i. S. der Prä-Evangelisierung eine lose Anbindung an eine Pfarrei, Kloster usw. ermöglichen oder soll es der Glaubensvertiefung in der Gemeinschaft dienen, ökumenische Gemeinschaft schaffen helfen usw.?
Damit eng verbunden ist die Frage der Nutzer- oder Zielgruppen: Sollen mit dem Vorhaben mehrere verschiedene Nutzer-/Zielgruppen miteinander verbunden werden (z. B. Nichtgetaufte und Menschen aus der Kerngemeinde, Personen unterschiedlichen Alters usw.)? Oder ist nur eine besondere Gruppe i. S. der weiter oben genannten Menschen (Atheisten …) im Blick?
Bei einem neuen Vorhaben müssen des Weiteren die EntscheidungsträgerInnen der Pfarrei, des Pfarreiverbundes oder einer veranstaltenden Institution (Kloster, Klinikseelsorge, Citypastoral usw.) mit eingebunden werden, da es letztlich ebenso um die Einbindung dieses Vorhabens in die dortige Gesamtpastoral geht und ggf. auch um das andere (musikalische) Veranstaltungen, Gottesdienste usw. ergänzende Profil dieses Vorhabens darin (Stichworte sind hier z. B. Milieuorientierung, katechetisches Anliegen, Charismenorientierung mit Blick auf die beteiligten Akteure usw.). Ferner sind die EntscheidungsträgerInnen je nach ihrer Funktion für die Zuteilung von menschlichen, räumlichen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen zuständig. Darüber hinaus ist es wichtig, sie einzubinden, weil sie zum einen als MultiplikatorInnen fungieren können, die Werbung betreiben und selbst am geplanten Vorhaben teilnehmen können. Zum anderen geht es darum, dass die Eingliederung eines neuen Vorhabens vor Ort letztlich einen pastoralen Change-Prozess darstellt (und sei er noch so geringfügig), der kommuniziert und begleitet werden muss, um gut angenommen werden zu können. Dazu zählen ggf. flankierende Aktionen vor Ort vor dem eigentlichen Start des Vorhabens (z. B. wurden vor dem Beginn des ökumenischen Lobpreises Pfarreiausflüge zu Lobpreiskonzerten angeboten sowie entsprechende Liederbücher angeschafft und in den Pfarreigottesdiensten verwendet; außerdem kann an einen YouTube-Kanal mit einer entsprechenden öffentlichen Playlist, die die die Pfarrei betreffenden Lieder beinhaltet, gedacht werden).
b) Umgang mit einem bestehenden musikalischen Angebot
Prinzipiell gelten die oben dargelegten Ausführungen zu einem neuen Vorhaben auch für bereits bestehende Angebote, in denen Musik eine Rolle spielt, wie bspw. Chöre, Bands, Gottesdienste usw. – allerdings ist hier zum einen zunächst an eine Überprüfung des jeweiligen Angebots zu denken. Diese kann unter Anwendung klassischer Analysewerkzeuge zu diesem Zweck oder durchaus auch mit Hilfe der Ecclesiopreneurship Canvas getätigt werden, um z. B. die Ausrichtung, die abgedeckten Nutzer-/Zielgruppen, die evangelisatorische Ausrichtung (mehr missionarisch oder mehr glaubensvertiefend oder ggf. beides zusammen), die Stärken und Schwächen sowie die bereits genutzten zeitlichen, räumlichen, finanziellen und menschlichen Ressourcen sich vor Augen führen zu können. Zum anderen vermag im Zuge einer solchen Analyse ggf. eine Weiterentwicklung dieses Angebots in den Blick genommen zu werden.
Diese Weiterentwicklung kann sich dann bspw. in Form von Fortentwicklung bzw. Vertiefung im bestehenden Repertoire eines Chores, Ensembles usw. äußern oder in der Erweiterung des bestehenden Repertoires, ggf. je nach Nutzer-/Zielgruppe auch mit bisher nicht abgedeckten Genres. Ein weiterer Aspekt vermag die Verbindung von Singen bzw. Musizieren und immer mehr gelebter Willkommenskultur in einer bestehenden musikalisch-aktiven Gruppe zur Erweiterung der Gemeinschaft zu sein.
Wie bereits oben im Text bei einem neuen Vorhaben, so ist ebenso hier die Einbindung in die örtliche Gesamtpastoral ein wichtiger Aspekt, um damit Gemeinschaft aufbauen und stärken zu helfen. Bei einer Weiterentwicklung ist ferner daran zu denken, dass es sich dabei ebenfalls um einen Change-Prozess handelt, der mit den EntscheidungsträgerInnen und den Beteiligten abgestimmt werden muss.
4. Schritte auf Bistumsebene zur Gemeinschaftsbildung mithilfe von Musik
In die Vorbereitung zum ökumenischen Lobpreis waren der Dekanatskirchenmusiker sowie pastorales Personal und Ehrenamtliche mit eingebunden. Von daher ausgehend sind auf Bistumsebene mit Blick auf das Thema Gemeinschaftsbildung mithilfe von Musik m. E. folgende Aspekte wichtig:
a) Aus- und Weiterbildung
Priester, Diakone, Pastoral- und GemeindereferentInnen sowie KirchenmusikerInnen und ebenso Ehrenamtliche (als Einzelpersonen wie auch Ensembles, Chöre usw.) sollten in einer zeitlich effektiven Art und Weise für das gemeinschaftsbildende Potenzial der Musik sensibilisiert werden und auch darin aus- und weitergebildet werden, wie sich dieses nutzen lässt. Dies bezieht sich zum einen auf die oben ausgeführten gemeinschaftsstiftenden Gesichtspunkte von Musik sowie das oben dargestellte Starten von Vorhaben oder Weiterentwickeln von bestehenden Angeboten, in denen Musik eine Rolle spielt. Zum anderen geht es darum, wie Initiativen vor Ort durch diese Personen gefördert werden können. Besonders DekanatskirchenmusikerInnen sollen bei Schritten vor Ort unterstützend tätig werden können. Es kann auch daran gedacht werden, inwiefern Ehrenamtliche, die musikalisch in einem Dekanat eine tragende Rolle spielen (z. B. als DirigentInnen, Bandleader usw.), diesbezüglich weitergebildet werden könnten – auch in Bezug darauf, dass sie ehrenamtliche MultiplikatorInnen vor Ort aus- und weiterzubilden vermögen.
b) Strategische Überlegungen
Hier geht es zum einen darum, dass ein Bistum die Rolle, die Musik bei der Gemeinschaftsbildung bzw. generell bei der Evangelisierung auf seinem Gebiet spielt, bestimmen muss – es also die Einbindung von Musik in die evangelisatorische diözesane Gesamtstrategie festzulegen hat. Dementsprechend können die Aus- und Weiterbildungsmodule für Priester, Diakone, Pastoral- und GemeindereferentInnen, KirchenmusikerInnen sowie Ehrenamtliche gestaltet werden.
Zum anderen kann ein Bistum für die Unterstützung der Akteure in den Pfarreien usw. Analysen und Material zur Verwendung von Musik in der Evangelisierung vor Ort zur Verfügung stellen. Es vermag weiterhin durch verschiedene Motivationsanreize wie z. B. Auszeichnungen, Zertifikate usw. musikalische Initiativen vor Ort zu fördern und über seine unterschiedlichen Kommunikationskanäle erfolgreiche Vorhaben auch an andere Orte zu kommunizieren. Dadurch, aber ebenso z. B. durch das Organisieren geeigneter (Online-)Treffen von Menschen, die sich in dieser musikalisch-evangelisatorischen Weise engagieren, kann das Bistum zu einem Wissensaustausch und zur Vernetzung beitragen.
Zu den strategischen Überlegungen zählt auch ein struktureller Aspekt i. S. der Bereitstellung von Ressourcen. Hier geht es um die Frage, welche personellen, räumlichen und finanziellen Strukturen auf Bistums-, Dekanats-, Pfarrverbunds- und Pfarreiebene vorhanden sind oder modifiziert (ggf. geschaffen) werden müssen, damit die Gemeinschaftsbildung zwischen Menschen sowie zwischen Menschen und Gott mit Hilfe von Musik unterstützt werden kann. Dabei kann sowohl an eigene Ressourcen der jeweiligen Ebenen gedacht werden als auch an die Ressourcen möglicher Kooperationspartner.
5. Fazit
Musik kann zur Gemeinschaftsbildung beitragen. Diese Gemeinschaftsbildung vermag durch unterschiedliche Aspekte hervorgerufen zu werden, die mit der Musik selbst und dem Ausüben von Musik in Zusammenhang stehen.
Dies kann vor Ort genutzt werden, um eine kirchliche Gemeinschaft auf- und weiterzubauen. Dazu vermag sowohl ein neugeplantes Vorhaben beizutragen, in dem Musik eine Rolle spielt, als auch etwas bereits Bestehendes. Der Aspekt der Einbindung in die Gesamtpastoral vor Ort ist dabei nicht zu vernachlässigen, da ein Projekt, Chor, Ensemble, Gottesdienst usw. dadurch von einem prä-evangelisatorischen Potenzial, das Gemeinschaft entstehen lässt, bis hin zu einem glaubensvertiefendem Potenzial in einer Gemeinschaft unterschiedliche Möglichkeiten bieten kann. Es sei an dieser Stelle hervorgehoben, dass Musik als Ressource zu diesem Zweck prinzipiell an jedem Ort vorhanden ist, an dem es musikalische AkteurInnen gibt oder sie über Medien abgerufen werden kann.
Auf Bistumsebene sind hinsichtlich des gemeinschaftsbildenden Potenzials der Musik einerseits Aspekte zu bedenken, die die Aus- und Weiterbildung von Menschen betreffen, damit diese Musik gut zur Gemeinschaftsbildung vor Ort einsetzen können. Andererseits geht es um strategische Überlegungen zur Verwendung von Musik in den Evangelisierungsbemühungen eines Bistums sowie um die Bereitstellung von dazu geeigneten Ressourcen.