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„Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen, sondern möglich machen“

Der Konvent der Ursulinen Duderstadt: Das Erbe des Klosters sichern, das Kloster in eine „neue Zukunft“ führen

Wie eine Ordensgemeinschaft angesichts von Überalterung und fehlendem Nachwuchs mit ihrem materiellen und immateriell-geistlichen Erbe umgehen und damit eine Transformation in Gang setzen kann, zeigt der Prozess des Ursulinenkonvents von Duderstadt im Untereichsfeld (Bistum Hildesheim).

In einer Textsammlung von Antoine de Saint-Exupéry „Das Licht des Herzens“ steht:

„[…] Was soll ich denn erstreben, da ja das Ziel ohne Bedeutung ist? Und als Antwort kann ich dir jenes große Geheimnis mitteilen: dass nämlich die Vorbereitung der Zukunft nur im Begründen der Gegenwart besteht. […] Die einzige wahrhafte Erfindung besteht in einer Entzifferung der Gegenwart, ihrer unzusammenhängenden Seiten und ihrer anspruchsvollen Sprache. […] Immer geht es nur darum, die Gegenwart zu ordnen. Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen, sondern möglich machen. […] Lass also die Zukunft wie einen Baum gedeihen, der nach und nach seine Zweige entfaltet.“
(Saint-Exupéry 1988, 56 f.)

„Immer geht es nur darum, die Gegenwart zu ordnen.“ Das scheint schon schwer genug! Zunächst aber ein Wort zum Ursulinenkloster Duderstadt: Das Kloster wurde 1700 von den Stadtvätern der Stadt Duderstadt gegründet, um den Mädchen in der Stadt und Region eine Möglichkeit zur Bildung zu eröffnen. Aufgrund politischer Umstände musste es in der Geschichte zweimal seine Existenz aufgeben, im Kulturkampf und im Zweiten Weltkrieg, konnte aber immer bald danach seine Tätigkeiten wieder aufnehmen. Im 19. Jahrhundert entstanden zwei Neugründungen in Hildesheim und Hannover; die bis 1996 in eigener Trägerschaft befindlichen Schulen gingen in bischöfliche Trägerschaft über. Heute zählt der Konvent insgesamt noch sieben Schwestern, davon sind derzeit sechs Schwestern über 80 Jahre alt.

Im Wissen, dass der Duderstädter Konvent mit einer solchen Altersstruktur nicht mehr lange in der Lage sein wird, eigenverantwortlich zu handeln, d. h. seine Autonomie in vollem Umfang wahrnehmen zu können, hat sich der Konvent vor einigen Jahren zu der Frage Gedanken gemacht, welche testamentarischen Überlegungen angestellt werden müssen, um sich rechtzeitig auf eine solche Situation einzustellen und darauf vorbereitet zu sein.

Gründung einer Stiftung

„Immer geht es darum, die Gegenwart zu ordnen.“

Als ersten Schritt berief der Konvent vor etwa zehn Jahren Mitglieder in ein Kuratorium, das den Konvent in allen für den Konvent relevanten Bereichen kompetent beraten sollte. Ein Kriterium zur Berufung geeigneter Mitglieder war, Kompetenzen zu sichern, die der Konvent in Zukunft brauchen würde, um funktionsfähig zu bleiben: Persönlichkeiten für die Bereiche Finanzen, Immobilien, Archivbetreuung, Rechtsberatung und Fragen des Gesundheitswesens, aus Wirtschaft und Wissenschaften.

Vom Konvent wurden Überlegungen entwickelt, was geregelt werden müsste, falls der Konvent nicht mehr im vollen Umfang seine Autonomie wahrnehmen könnte: Wie sollte der Umgang mit Immobilien, Liegenschaften, mit Kunstgegenständen und der Klosterkirche, der Bibliothek und dem Archiv, dem Inventar und dem vorhandenen Kapital geplant und überdacht werden?

In all den Überlegungen wurde deutlich, dass eine umfassende Lösung für den Duderstädter Konvent in der Gründung einer Stiftung liegen könnte, mit der Zielsetzung, das geistige und materielle Erbe der Ursulinen zu sichern, zu bewahren und weiterzuentwickeln. So diskutierte der Konvent fast ein Jahr lang über den Wortlaut einer Präambel, die ganz klar herausstellen sollte, welche Werte der Konvent bewahren und in die Zukunft tragen will; sie wurde Grundlage für die Errichtung einer Stiftung.

Eine kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts

Nach intensiven Diskussionen, Bedenken, Abwägungen stand am Ende für den Konvent der Beschluss fest, einen Staatsrechtler mit der Abfassung einer Stiftungssatzung zu beauftragen. In Ergänzung dazu bot ein Kirchenrechtler seine Mitarbeit an, da nur eine kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts in Frage kam, die sowohl dem bürgerlichen Recht als auch dem Kirchenrecht Genüge tun kann.

Eine Lösung wurde in der Umwandlung des gesamten Konventes in eine kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts gefunden. Bestehende Korporationsrechte des Konventes blieben dabei unangetastet. Um die Unabhängigkeit in finanziellen Dingen für die Schwestern zu sichern, wurde dem Konvent, der sich nun in eine Stiftung umwandelte, eine festgelegte Summe, ein sogenanntes Sondervermögen, zur eigenen Verfügung belassen. In solch einem Konstrukt handelt der Konvent in seinen internen Angelegenheiten eigenverantwortlich und ist Rechenschaft schuldig gemäß den üblichen kirchen- und staatsrechtlichen Vorschriften (wie bisher), aber nicht den Stiftungsgremien. Das hat den Vorteil, dass nach dem Tod der letzten Schwester auch das bis dahin eigenverantwortete Vermögen Bestandteil des Stiftungsvermögens ist bzw. bleibt.

Nach diesen Vorüberlegungen fanden mehrere Konventskapitel statt, es wurden mit dem Staatsrechtler seine Entwürfe zu einer Satzung diskutiert, Bedenken ausgeräumt, Formulierungen angepasst. Auf dem letzten dieser Kapitel wurde nach dem genannten Modell einstimmig und endgültig beschlossen, eine kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts zu errichten. Der Konvent sollte solange den Vorsitz stellen, solange er in der Lage ist, eigenverantwortlich zu handeln. Der Konventsrat sollte Sitz und Stimme im Verwaltungsrat haben. Die Kuratoriumsmitglieder bilden den Verwaltungsrat der Stiftung.

Zur Wirksamkeit der Stiftungssatzung mussten sowohl die kirchliche Stiftungsaufsicht der Diözese Hildesheim als auch die zuständige staatliche Behörde ihre Genehmigungen erteilen, was auch geschah.

Ziel der Stiftung der Ursulinen Duderstadt

In der Präambel heißt es unter anderen:

„Die Stiftung der Ursulinen Duderstadt weiß sich der Tradition der Ursulinen und des Ursulinenklosters in Duderstadt verpflichtet. Sie will das geistige, kulturelle und religiöse Erbe der Ursulinen pflegen und in die Zukunft führen, indem sie vor allem im bestehenden Gästebereich des Klosters Sorge trägt, dass die Türen offen bleiben für Menschen auf der Suche nach Ruhe, nach Zeit für sich selbst sowie nach Austausch mit anderen, nach Weiterbildung und Neuorientierung. Die Stiftung möge in aufmerksamer Weise auch Frauen in den Blick nehmen, die durch hohe Anforderungen in Beruf und Familie nach einer Balance für ihre doppelte Belastung suchen.“

Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen, sondern möglich machen“, denn: „Immer geht es nur darum, die Gegenwart zu ordnen. So sind wir unseren Weg gegangen – auch und gemäß den Ratschlägen unserer Gründerin, der heiligen Angela Merici, die in ihrem letzten Vermächtnis ihren Gefährtinnen auf den Weg gab: „Wenn die Zeiten und die Erfordernisse in irgendeinem Punkt neue oder veränderte Bestimmungen verlangen, so stellt diese mit Klugheit auf und nach weisem Rat“ (Angela Merici, Letztes Vermächtnis).

Weitergabe des Erbes

Mir kommt oft in den Sinn ein Wort von Gustav Mahler: „Tradition ist nicht Anbetung der Asche, sondern Weitergabe des Feuers.“ Die Stiftung hat für ihren Stiftungsrat bevorzugt Menschen eingebunden, die aus dem Umfeld und der Tradition des Klosters kommen. Das ist eine optimale Voraussetzung zum Gelingen eines solchen Unternehmens. Aber in Zukunft werden Menschen gewonnen werden müssen, die erst noch die Grundelemente „ursulinischer Tradition“ kennenlernen müssen, wenn nämlich die letzten Mitglieder des Konventes nicht mehr leben.

Aber die Weitergabe des Erbes ist nicht nur eine Frage der Stiftung. Dieses Kloster wird weiterhin durch die Lage der Kapelle in der Mitte des Klostergebäudes Raum geben für Gäste zum stillen Verweilen, die Klosterkirche Raum für gemeinsame Gottesdienste im Rahmen von Seminaren und Kursangeboten. Im Wissen um den klösterlichen Charakter des Hauses wird es auch weiterhin Gäste geben, die einfach Ruhe und Erholung suchen. Und es ist die Hoffnung der jetzt noch anwesenden Schwestern, dass geistliche Angebote immer im Blick der Programmplanung bleiben.

Der Gästebereich

Das Kloster gibt neben der Stiftung sein „Erbe“ auch weiter über viele Vernetzungen, die sich aus der schulischen Tradition des Klosters ergeben haben. Das ist der Tatsache geschuldet, dass bereits vor 25 Jahren das Kloster in Duderstadt halb leer stand, worauf der Konvent beschloss, aus den leerstehenden Zimmern einen Gästebereich zu schaffen. Dieser Bereich umfasst inzwischen 18 Einzelzimmer und sechs Doppelzimmer. Diese können nun zu verschiedenen Aktivitäten genutzt werden, um über Erbe und Zukunft unseres Ursulinenklosters nachzudenken, zu tagen, zu diskutieren, auch neue Wege zu finden und zu erfinden. Einige dieser Aktivitäten in diesem Sinne seien hier genannt:

  • Seminare zur Vermittlung „ursulinischer Erziehung und Bildung“ für Lehrer/innen und Eltern von Schüler/innen, die an Schulen mit ursulinischer Traditionen arbeiten oder dort Schulleben erfahren
  • Seminare für Schüler/innen aus Schulen ursulinischer Tradition, die klösterliche „Atmosphäre“ in unserem Haus erfahren und sich untereinander vernetzen können und sollen
  • Einladung an Menschen, mit der klösterlichen Gemeinschaft besondere Zeiten des Kirchenjahres zu erfahren, etwa die Mitfeier der österlichen Tage, Jahreswechsel u. Ä.

Für den Gästebereich in Duderstadt gilt, dass er sich in all den Jahren bereits dadurch vergrößert hat, dass nach dem Tod von Schwestern weitere Zimmer dem Gästebereich zugeordnet werden konnten. Das ist auch für die Zukunft geplant. Die Stiftung hat sich neben der Sorge um die noch lebenden Schwestern zum Ziel gesetzt, diesen Gästebereich im Sinne der Schwestern weiterzuführen und wenn möglich zu erweitern. Eine gegenseitige „Abhängigkeit“ zwischen Konvent und Gästebereich hat sich bereits durch die Praxis ergeben: Zum Beispiel kocht der Küchenbereich für die Schwestern und für die Gäste, Reinigung und Wäsche laufen für beide Bereiche über Angestellte der Stiftung. Bei einer kleiner werdenden Zahl von Schwestern wird man dann mehr im Gästebereich einsetzen können. Die Identität und Ausrichtung des Gästebereichs bleibt Aufgabe der Stiftung. Schon jetzt überschneiden sich Bereiche des Klosters und Bereiche der Gäste, wobei natürlich ein Privatbereich der Schwestern sichergestellt ist. Diese „Überschneidungen“ sind ein echter Gewinn für den Konvent.

Zweck und Sinn des Gästebereiches sind in der Präambel der Stiftung klar definiert. So heißt es dort:

„Das Ursulinenkloster Duderstadt bietet Menschen Raum für Stille und Erholung, für Teilnahme am Stundengebet und an den Eucharistiefeiern, Raum für Gespräche über Lebens- und Glaubensfragen, Räume, um zur Ruhe zu kommen und zu entspannen, sich neu zu orientieren in Krisenzeiten des Lebens. So hat das Kloster verschiedene Möglichkeiten geschaffen für Begegnungen, für Einkehr, Besinnung und Bildung, für Veranstaltungen, bei denen Fragen und Nöte der Zeit zur Sprache kommen und nach Lösungen gesucht wird.“

Der Gästebereich gibt somit der Stiftung den Raum, ihre Zwecke zu realisieren.

(Ehemalige) Ursulinenschulen

Da die Ursulinen ein Schulorden sind und viele Ursulinenschulen heute in bischöflicher Trägerschaft, sind Schulleiter/innen und Lehrkräfte an diesen Schulen besonders gefordert, ursulinische Tradition weiterzuführen, aber auch weiterzuentwickeln. Das geschieht zur Zeit noch im intensiven Dialog mit Ordensmitgliedern. Aber dieser im aktiven Schulleben stehende Personenkreis ist sich seiner Aufgabe und Verantwortung bewusst, dass es einen Zeitpunkt geben wird, zu dem Ordensschwestern selbst dazu nicht mehr befragt werden können. Einige Schulen haben auch ihr Schulprofil neu formuliert, um dieses von ursulinischer Tradition geprägte Profil nicht aus den Augen zu verlieren. So hat zum Beispiel die St.-Ursula-Schule in Hannover ein regelmäßig tagendes Gremium schon vor Jahren ins Leben gerufen mit dem Namen „St. Ursula – gemeinsam unterwegs“, um ihre Ziele immer neu zu hinterfragen.

Das Kloster selbst hat einen „Verein zur Förderung des Ursulinenklosters“, in dem mehrheitlich Ehemalige ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung des ursulinischen Erbes leisten. Es gibt ein paar Konvente, die sogenannte Aggregierte haben, ein loser Anschluss also an ein Kloster, aber das gilt auch nicht für alle. Viele (ehemalige) Ursulinenschulen haben Ehemaligenvereine, denen die Tradition ihrer Schule auch für die Zukunft wichtig ist. Ehemalige organisieren sich in der Regel aber für ihre Schule.

Die Föderation deutschsprachiger Ursulinen

Die Föderation deutschsprachiger Ursulinen, der Zusammenschluss von 26 autonomen Ursulinenklöstern im deutschsprachigen Raum, hat als wesentliche Aufgabe eine Vernetzung der Konvente mit gegenseitiger Hilfestellung, wenn es nötig ist. Die Konvente sind autonom, die Föderation kann nicht in die Konvente einwirken. Regelmäßige Konferenzen der Oberinnen und Delegierten sorgen für ein gegenseitiges Wissen voneinander und geben Hilfen, wo das möglich ist. Für die deutschsprachigen Ursulinenkonvente als meist autonome – somit nur Rom unterstehende – Klöster ist eine gewisse Individualisierung vorprogrammiert.

Die Föderation unternimmt immer wieder Ansätze, Schulen in ursulinischer Tradition miteinander zu vernetzen. Das gelingt regional relativ gut, aber eine Vernetzung von Schulen aus Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen etc. scheint eher schwierig zu sein, da zwar über Informationen in den in der Regel vierteljährlich erscheinenden Föderationsnachrichten vieles zu lesen ist, aber die Wege zu persönlicher Begegnung doch oft – auch wegen der großen geographischen Distanzen – „unüberwindbar“ scheinen.

Persönlicher Rückblick als Initiatorin dieser Stiftungsgründung

Zunächst muss ich erwähnen, dass die Tätigkeiten, die ich im Laufe meines Ordenslebens ausgeübt habe, entscheidend dazu beigetragen haben, die Situation unseres Konventes und Klosters realistisch zu sehen und zu bewerten. Als Schulleiterin unseres zunächst ordenseigenen Gymnasiums in Hannover war ich gewohnt, dass ein Kollegium von faktisch nicht ordenseigenen Personen die Geschicke der Schule in großer Verantwortung mitbestimmte und mittrug.

Kurz nach meiner Wahl zur Oberin des Ursulinenkonventes von Duderstadt wurde ich zur Präsidentin der Föderation deutschsprachiger Ursulinen gewählt. Wie in vielen aktiven Orden war eines der Hauptthemen die Situation der starken Überalterung einer größeren Zahl von Konventen der Föderation. Es wurde danach gesucht, wer die Autonomie einzelner Konvente wahrnehmen kann, wenn diese dazu nicht mehr in der Lage sind.

Und letztlich führte mir die Situation eines Konventes, für den ich für einige Jahre bis zur Auflösung Verantwortung trug, vor Augen, was passiert, wenn ein Konvent zu Lebzeiten nicht alles geregelt hat, was noch in seinem Sinne hätte geregelt werden können. Es ist gut, wenn ein Konvent dann nach Lösungen sucht, wenn er noch in der Lage ist, realistisch seine Situation zu erkennen und Wege zu finden, die es unter Umständen ermöglichen, das über Jahrhunderte gewachsene Erbe in eine Zukunft zu führen ohne Konventsmitglieder, aber vielleicht offen für Neuanfänge.

Und noch etwas war mir wichtig: Wenn eine Lösung rechtzeitig gefunden wird, kann ein Konvent im Rückblick noch selbst entscheiden, ob der eingeschlagene Weg gut ist oder nicht. Wenn er nicht gut ist, bleibt die Möglichkeit, selbst neue Entscheidungen zu treffen, was vielleicht noch anders oder besser sein könnte. Ich bin in den letzten 30 Jahren bei fünf Stiftungen im Stiftungsrat oder Kuratorium gewesen, davon habe ich an drei Stiftungsgründungen mitgewirkt, in einer war ich sieben Jahre Vorsitzende. Diese Erfahrungen haben wesentlich zur Gründung einer eigenen Stiftung unseres Konventes beigetragen.

Heutige Sicht der Konventsmitglieder

Der Konvent zählt inzwischen sieben Mitglieder, davon ist nur eine unter 80 Jahren. Das macht uns heute mehr denn je deutlich, wie wichtig eine Entscheidung vor nunmehr acht Jahren war und wie gut es war, diese Entscheidung zu einem Zeitpunkt zu treffen, als alle Konventsmitglieder noch in der Lage waren, die Entscheidung zur Gründung einer Stiftung als einen Weg für die Zukunft unseres Klosters zu sehen. Gemeinsame Diskussionen und Strategien zur Bewertung des Schrittes zur Gründung einer Stiftung vor nunmehr acht Jahren sind innerhalb des Konventes heute altersbedingt kaum mehr möglich.